1 dividiert durch 2 ≠ ½ ! Die Schenkung einer Liegenschaftshälfte vom Erblasser entspricht nicht der Hälfte des Gesamtwerts der Liegenschaft
Ende des letzten Jahres haben wir über die Möglichkeiten von Erben berichtet, letztendlich mehr zu erhalten, als in der Verlassenschaft vorhanden ist (Ausgleich für unentgeltliche Zuwendungen des Verstorbenen zu Lebzeiten an andere pflichtteilsberechtigte Personen aus dem Titel der Pflichtteilsergänzung). Der OGH hat kürzlich in einer Entscheidung wichtige Parameter für die Bewertung von Schenkungen zu Lebzeiten für den Pflichtteils(ergänzungs)anspruch festgelegt (OGH vom 25.7.2024 zu 2 Ob 43/24y).
Mehr lesen