Am 27.02.2025 wurden aufgrund der neuen Regierungskoalition erste Maßnahmen für die kommenden Jahre präsentiert, die für Privatstiftungen, Stifter und deren Familien von Bedeutung sein werden.
Ein erster Überblick soll zeigen, welche Änderungen und Auswirkungen das neue Regierungsübereinkommen für Stifter mit sich bringen könnte, wobei abzuwarten gilt, wie und ob die Pläne konkret umgesetzt werden, da die Vorhaben oft nur kursorisch beschrieben sind.
1. Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Share Deals
Die Regierung plant einen Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer mit 01.07.2025, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen (zB durch Zusammenrechnung verbundener Erwerber). Genauere Details dazu sind im Regierungsprogramm nicht enthalten.
Aktuell wird die Grunderwerbsteuer fällig, wenn bei grundstücksbesitzenden Personengesellschaften innerhalb von fünf Jahren mehr als 95% der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen.
Grunderwerbsteuer wird ebenfalls bei Anteilsvereinigungen und Anteilsübertragungen an grundstücksbesitzende Gesellschaften ausgelöst, wenn mindestens 95% der Anteile auf einen neuen Gesellschafter übergehen. Zukünftig könnte auch eine Grunderwerbsteuerpflicht für mittelbare Übertragungen von Anteilen an Gesellschaften, die wiederum Anteile an grundstücksbesitzenden Gesellschaften halten, eingeführt werden.
Auch könnte die 95%-Schwelle für bestimmte Transaktionen verschärft werden, was möglicherweise auch Privatstiftungen betreffen würde, falls der Stifter oder die Begünstigten in derartigen Geschäften involviert sind. Solange bestehende Liegenschaften und Anteile an liegenschaftsbesitzenden Gesellschaften nur weiterhin gehalten und nicht verkauft werden, hat diese geplante Verschärfung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Situation der Stiftung.
2. Erhöhung Eingangssteuer und Zwischensteuer
Geplant ist eine Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents von aktuell 2,5% auf 3,5% und der Zwischensteuer für Stiftungen von aktuell 23% auf 27,5%.
3. Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien
Diese Anordnung ist Teil des Maßnahmenpaket im Bereich der Betrugsbekämpfung. Eine Konkretisierung der bestehenden Umsatzsteuerregelungen im Hinblick auf den Vorsteuerabzug für Luxusimmobilien ist geplant. Aktuell steht kein Vorsteuerabzug zu, wenn die tatsächliche Miete auch nur geringfügig von der Renditemiete abweicht.
4. Effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung
Die Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung sollen sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Einkünfte überarbeitet werden, um eine effektivere Besteuerung zu gewährleisten.
5. Steuerliche Anreize für private Investitionen in Kunst und Kultur
Die Regierung prüft steuerliche Anreize für die stärkere Unterstützung von Kunst und Kultur durch Private und Unternehmen. Von den Änderungen könnten auch Stiftungen profitieren. Besonders interessant ist die Absicht, das Umsatzsteuergesetz für den Kunstbetrieb und Kunstverkäufe zu novellieren, Anreize für Kunstankäufe zu schaffen (z.B. steuerliche Absetzbarkeit) und/oder die Umsatzsteuer auf Kunstwerke zu senken.
6. Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung
Um die Quellensteuerrückerstattung bei grenzüberschreitenden Veranlagungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird die Bundesregierung die FASTER Initiative der Europäischen Union möglichst rasch (spätestens bis Ende 2028) in nationales Recht umsetzen.
7. Reform der zivilrechtlichen Grundlagen für Privatstiftungen
Das Stiftungsrecht soll rund 30 Jahre nach dessen Einführung vor dem Hintergrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung einer funktionierenden Governance reformiert werden. Hier bleibt die Konkretisierung des Plans jedenfalls abzuwarten.