Düstere Auftragslage, sinkende Zahlungsmoral der Kunden, Betriebsschließung oder Einschränkung des Betriebs - dies bei gleichbleibenden Fixkosten (Miete, Personal).
- Wie soll mein Unternehmen die Corona-Krise bewältigen?
- Welche staatlichen Fördermaßnahmen kann ich nutzen?
- Bekomme ich Entschädigungszahlungen?
- Wie ist das Epidemiegesetz auszulegen?
- Kann ich Urlaube oder Veranstaltungen als Veranstalter absagen oder erhalte ich als Kunde mein Geld zurück?
- Können laufende Verträge (ua Mitgliedschaften) gekündigt werden?
Mit diesen und ähnlichen Themen sind wir in den letzten Tagen vielfach konfrontiert worden und es gibt für viele davon klare Antworten. bkp Rechtsanwälte berät Sie durchgehend und tagesaktuell entlang der jeweiligen Entwicklung und Vorgaben der Regierung.
Die Antworten zu besonders häufig gestellten Fragen beantworten unsere Experten sehr gerne für Sie:
Wie sichere ich meine Zahlungsfähigkeit?
- Wie kann ich meine Lohnkosten senken? WEITERLESEN
- Corona Kurzarbeitsmodell: Wie stelle ich den Antrag? Was muss ich betriebsintern beachten? WEITERLESEN
- Wie berechnet sich die Kurzarbeitsunterstützung, die der Arbeitgeber vom AMS bekommt? WEITERLESEN
- Wie bekomme ich einen staatlich besicherten Kredit? WEITERLESEN
- Gibt es eine Stundung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben?
Ja. Informieren Sie sich beim Bundesministerium für Finanzen und Ihren Sozialversicherungen. - Kann ich meine Mietzinszahlungen aufgrund von Betriebssperren erheblich senken (Mietzinsreduktion)? WEITERLESEN
Ich möchte meinen Betrieb weiter offen halten:
- Was tun, wenn mein Lieferant nicht mehr liefert? WEITERLESEN
- Was tun, wenn Werkverträge nicht eingehalten werden können? WEITERLESEN
Kann ich Ansprüche auf Verdienstentgang stellen?
- Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz 1950 für Unternehmen, die durch die Quarantäne-Maßnahmen in ihrem Erwerb behindert wurden WEITERLESEN
Aufgrund von Berichten aus frühzeitig betroffenen Ländern haben
wir zeitgerecht eine kanzleiweite Strategie entwickelt, um unseren
Kanzleibetrieb auch im Falle drastischer Maßnahmen zur
Epidemiebekämpfung aufrecht zu erhalten. Im Sinne der Empfehlungen der
Bundesregierung verzichten auch wir möglichst auf persönliche
Besprechungen und arbeiten primär von zu Hause aus. Alle unsere Experten
haben bereits die nötige Infrastruktur (Akten, juristische
Fachliteratur, Werkzeuge zur Kommunikation und Abstimmung mit Kollegen
und Mandanten) eingerichtet, um Sie optimal zu beraten und zu vertreten.
Selbstverständlich können wir weiterhin alle nötigen Schriftstücke bei
Gericht einbringen und erhalten auch gerichtliche Zustellungen.
Wenden Sie sich für Fragen rund um das Thema „Coronavirus“, die über unsere Beiträge hinausgehen, gerne per Mail an uns via office@brauneis.law
Unser kanzleiinternes Expertenteam für die Bearbeitung von Anfragen mit Corona-Bezug wertet Ihre Anfrage aus und empfiehlt intern die Zuordnung zu einem geeigneten Spezialisten. Dieser meldet sich daraufhin umgehend bei Ihnen.
Für sonstige rechtliche Fragen stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls weiterhin unter unseren üblichen Kontaktdaten zur Verfügung.