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Legal News
January 9, 2023

OGH: Markenverletzung durch „dynamische Suchanzeigen“

Worum geht es?

Wem ist das noch nicht passiert: Auf der Internetsuche nach einem Produkt stößt man über die Suchmaschine auf einen Anbieter des Produkts, klickt auf den Link und stellt dann, auf der Website des Anbieters angekommen, fest, dass dieser das gesuchte Produkt gar nicht führt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch Mitbewerber des Anbietenden benachteiligen. Der OGH kam nun zu dem Ergebnis, dass eine solche Vorgangsweise unter gewissen Umständen Markenrechte verletzen und daher untersagt werden sowie schadenersatzpflichtig machen kann (22.11.2022, 4 Ob 134/22t).

Dynamisch erstellte Suchanzeigen sind dem Werbenden zuzurechnen

Mit einer „dynamischen Suchanzeige“ (auch Dynamic Search Ad – DSA) schaltet der Betreiber einer Webseite einer Suchmaschine (insbesondere Google) eine Werbeanzeige, die nicht auf starren Suchwörtern -sogenannten keywords- basiert, sondern die auf dem Inhalt der Webseite des Werbenden basieren.

Der Werbende hat für die Verletzung von Markenrechten einzustehen, wenn in der Suchmaschine eine „dynamische Suchanzeige“ für die Webseite des Werbenden geschaltet wird, die einen Markennamen enthält, der Werbende aber weder ein solches Markenprodukt führt, noch sonst zur Nutzung dieser Marke berechtigt ist.

Dass eine Werbeanzeige dynamisch erstellt wird und der Werbende geringen bzw. keinen Einfluss auf ihre Erstellung hat, ändert nichts daran, dass der Werbende durch die Schaltung einer solchen Werbeanzeige Markenrechte Dritter verletzen kann. Die Tätigkeit des Betreibers der Suchmaschine ist nämlich dem Werbenden zuzurechnen, denn der Werbende hat den Betreiber der Suchmaschine mit der Schaltung der Werbeanzeigen beauftragt.

Ansprüche bei der Verletzung von Markenrechten

Bei einer Verletzung von Markenrechten können Ansprüche auf Unterlassung, (verschuldensunabhängig) angemessenes Entgelt, sowie (bei Verschulden) Schadenersatz einschließlich entgangenen Gewinns (uU pauschaliert mit dem doppelten angemessenen Entgelt) gegen den Verletzer bestehen.