Die Verjährungsfrist für Klagen gegen VW läuft Mitte September 2018 ab. bkp bereitet bereits Klagen vor und prüft gerne Ansprüche für Unternehmer und Verbraucher.
In Betracht kommen insbesondere Ansprüche aus dem Titel des außervertraglichen Schadenersatzes, etwa wegen deliktischer Handlungen (Täuschung, Betrug), welche Besitzer eines betroffenen Fahrzeugs direkt gegen den Hersteller (VW AG) geltend machen könnten.
Diese Ansprüche verjähren unabhängig vom Kauf- bzw Lieferdatum erst binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; das wäre für Mitte September 2018 anzunehmen. Schadenersatzansprüche wie zB ein möglicher Wertverlust können daher gegenüber den verantwortlichen Herstellerbetrieb grundsätzlich noch bis Mitte September 2018 gerichtlich geltend machen.
Gerne prüfen wir Ihre individuellen Ansprüche in dieser Angelegenheit im Detail. Bitte senden Sie uns dazu ein kurzes E-Mail an office@bkp.at unter Angabe Ihre persönlichen Daten mit dem Betreff „VW-Abgasskandal - individuelle Geltendmachung von Ansprüchen“.